"Bergführergesetzbuch"
AW: "Bergführergesetzbuch"
Nur so ungefähr: Ein Skiclub (ein Verein) ist eine "geschlossene" Veranstaltung, bei der in der Regel Mitglieder nicht gegen Engelt geführt wird. Man arbeitet quasi ehrenamtlich, man bekommt eine Aufwandsentschädigung.
Bergführergesetz - vielleicht hilft dir dieser Link weiter: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe
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In Deutschland ist das länderspezifisch geregelt. In Bavern gilt das: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBergSkiV/true
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Servus! Vielen Dank für die beiden Links - Letzter dürfter den Nagel relativ nah auf den Kopf treffen. Trotzdem handelt es sich ja um die "Verordnung über den Unterricht als Berg- und Skiführer sowie als Schneesportlehrer in Bayern" - sind im Club geführte Skitouren immer als Unterricht zu werten? Beste Grüße, Roland
AW: "Bergführergesetzbuch"
Da du ja "führst", wäre zu prüfen, ob Du § 6, Abs.1 c) d) anwenden kannst. Ist eine Frage für Juristen. Ansonsten darfst Du das wohl nicht.
"Bergführergesetzbuch"
Servus Beinander!
Kurze Frage - wo findet man das 'Bergführergesetzbuch' in dem man nachlesen kann, wer wo wen führen darf? In meinem speziellen Fall würde es mich für den deutschen Teil der Alpen interessieren.
Zum Hintergrund - selbst lange Recherchen haben hier zu keinem verwertbarem schriftlichen Ergebnis geführt, außer immer wieder darauf verwiesen wird, das nur Bergführer kommerziell Touren in den Alpen führen dürfen. Andere sagen wiederum, das Jeder führen darf - dann aber (logischerweise) auch die Verantwortung übernehmen müssen...
Wieso darf man z.B. in einem Skiclub keine Nicht-Mitglieder mit auf Skitouren nehmen, obwohl man Sie über einen Verbands-Versicherungsschein versichern könnte - auch hier gilt - wo kann man die Gesetzeslage in Erfahrung bringen?
Beste Grüße + Vielen Dank!
Kraftl