ABS Rettungsprinzip @ ABS Avalanche Airbag ABS Rettungsprinzip @ ABS Avalanche Airbag
23 November 2010

ABS bleibt auch vor Gericht an der Oberfläche

Rechtsstreit ABS vs. Lawinenball ist entschieden – Lawinenball muss Behauptungen widerrufen...

Der Hersteller des Lawinenballs muss kreditschädigende Aussagen gegenüber ABS Lawinenairbag zurücknehmen und darf diese nicht mehr verbreiten. Zu diesem Urteil ist nun das Landesgericht Innsbruck gelangt und hat den Hersteller des Lawinenballs schuldig gesprochen, keine wahrheitswidrigen, kreditschädigenden und ehrenrührigen Behauptungen gegenüber ABS zu verbreiten. Bereits in zwei Verfahren wurde der Hersteller des Lawinenballs wegen des Verstoßes gegen das UWG verurteilt. Ein Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Vorgeschichte

Der Hersteller des Lawinenballs hatte, beginnend mit Februar 2009, über Monate auf der von ihm betriebenen Website www.lawinenairbag-diskussion.de diverse geschäftsschädigende Behauptungen über den ABS Lawinenairbag veröffentlicht und diese auch über Pressemitteilungen verbreitet. Am 19. Februar 2009 etwa versandte er über eine APA-OTS Presseaussendung einen Text mit folgendem Titel „Lawinensicherheitsausrüstung – ABS-Airbag: Wurde bewusst jahrelang falsch informiert?“ und postete auf der Website zusätzlich die Behauptungen „Der ABS-Hersteller manipuliert die Unfallstatistik“ und „Es gibt gleich viele Ganzverschüttete ob mit oder ohne ABS-Airbag“.

Um diese falschen Anschuldigungen wahrheitsgetreu zu widerlegen, ging ABS vor Gericht.

Die beiden Urteile

Im ersten Urteil wurde der Hersteller des Lawinenballs am Landesgericht Innsbruck, bestätigt vom Oberlandesgericht Innsbruck, bereits rechtskräftig schuldig gesprochen. Er muss nun Werbeaussagen, in welchen er den Preis des ABS mit dem Preis des Lawinenballs und den Überlebensraten und damit implizit die Wirkungsweise beider Geräte verglich, zurücknehmen. Er darf nicht mehr behaupten, dass bei beiden Geräten die Überlebensrate gleich, sein Gerät aber erheblich billiger sei.

Auch im zweiten Verfahren kam das Gericht nach mehr als einem Jahr Verhandlung zum Urteil, dass der Hersteller des Lawinenballs geschäftsschädigende Aussagen gegenüber ABS widerrufen und die Richtigstellung auf der Homepage www.lawinenairbag-diskussion.de veröffentlichen müsse.

Zu den einzelnen Behauptungen des Lawinenballherstellers, gegen die ABS vorgegangen war, befand das Gericht folgendermaßen:

Zur Behauptung „Es gibt gleich viele Ganzverschüttete ob mit oder ohne ABS-Airbag“ stellte das Landesgericht Innsbruck fest, dass diese Behauptung auf keinerlei wissenschaftlicher Grundlage basiert. Tatsächlich sei das Gegenteil der Fall, das Gericht bescheinigte sehr wohl die wissenschaftlich erbrachte Wirkungsweise des ABS. Eine gegenteilige Aussage darf daher nicht getätigt werden.

Die Aussage „Offensichtlich wurde die Öffentlichkeit über die Wirkungsweise des ABS-Lawinenairbags jahrelang bewusst falsch informiert“ befand das Gericht als unwahr, denn die Werbeaussagen, auf die sich Lawinenball in seinen Texten bezieht, sind von ABS durch wissenschaftliche Arbeiten bestätigt, somit klar belegt und nicht falsch. Damit kann Lawinenball auch nicht behaupten, bei ABS würde mit falschen Informationen gearbeitet.

Zu guter Letzt befand das Gericht, dass auch die Behauptung „Der ABS-Hersteller manipuliert die ABS-Unfallstatistik“ nicht den Tatsachen entspricht. Lawinenball hatte ja behauptet, dass ABS die Statistiken des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF in der Schweiz bewusst beeinflusse, in dem nur ausgewählte Lawinenunfälle und deren Beschreibungen an das Institut weitergegeben würden. Aufgrund der Zeugenaussagen und den Beweisen befand das Gericht, dass diese Aussage absolut nicht den Tatsachen entspricht.

Alle Behauptungen wurden vom Landesgericht Innsbruck für nicht gerechtfertigt empfunden. Dieses Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.

ABS-Hersteller Peter Aschauer zum Urteil:

„Ich bedaure, dass aufgrund solch zielgerichteter falscher Aussagen eine Verunsicherung beim Endverbraucher und im Handel entstanden ist. Besonders für die weniger informierten Endverbraucher birgt dies auch ein erhebliches Risiko, weil ihnen mit solchen Aussagen suggeriert wird, dass Ortungsmittel gleichzusetzen sind mit Geräten, welche die Verschüttung verhindern. Daher bin ich sehr froh, dass die Gerichte eine Klarstellung vorgenommen haben.“

ABS. Der Lawinenairbag

Im Ernstfall möglichst an der Oberfläche einer Lawine zu bleiben, bietet die besten Überlebenschancen. Seit 25 Jahren entwickelt und optimiert die ABS Peter Aschauer GmbH aufgrund von Praxiserfahrung, Berichten von Lawinenopfern und in Zusammenarbeit mit Lawinenexperten permanent ihr ABS Airbagsystem für größtmögliche Funktionalität. Ein Zug am Auslösegriff reicht, um blitzschnell zwei Airbags mit 170l Volumen aufzublasen. Durch die massive Erweiterung des eigenen Volumens, erfährt der Körper einen Auftrieb, wird in eine flache Position gebracht, eine komplette Verschüttung im Regelfall vermieden und das Verletzungsrisiko reduziert. Freie Sicht und volle Bewegungsfreiheit bei zwei ausgelösten Airbags bieten doppelte Sicherheit. 97% haben mit ausgelöstem ABS Lawinenairbag überlebt, rund 90% davon völlig unverletzt.

www.abs-airbag.com



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