DAV-Regeln für Skitourengeher auf Skipisten DAV-Regeln für Skitourengeher auf Skipisten
21 Januar 2011

DAV-Regeln für Skitourengeher auf Skipisten

Die vom deutschen Alpenverein ausgearbeitete Regeln für Skitourengehen auf Pisten ...

Skipisten stehen in erster Linie den Nutzern

der Seilbahnen und Lifte zur Verfügung!

1 Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.

2 Aufstiege nur am Pistenrand vornehmen (FIS-Regel Nr. 7). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten.

3 Besondere Vorsicht vor Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen, bei Vereisung und beim Queren der Pisten. Keine Querungen in unüber-sichtlichen Bereichen.

4 Keinesfalls gesperrte Pisten begehen. Lokale Hinweise und Routenvorgaben beachten.

5 Größte Vorsicht und Rücksichtnahme bei Pistenarbeiten. Bei Einsatz von Seilwinden sind die Skipisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Es besteht Lebensgefahr!

6 Frisch präparierte Skipisten nur in den Randbereichen befahren.

7 Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren in Skigebieten durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind.

8 Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzenund Bodendecke vermeiden.

9 Rücksicht auf Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit können Tiere empfindlich gestört werden. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.

10 Regelungen an den Parkplätzen sowie Parkgebühren respektieren. Umweltfreundlich anreisen.

Zusatzregel: In der Nacht bzw. bei Dunkelheit immer mit Beleuchtung (Stirnlampe) Aufsteigen und Abfahren!



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