Kletterhallen könnten ab Ende Mai wieder öffnen:-) Kletterhallen könnten ab Ende Mai wieder öffnen:-)
01 Mai 2020

UPDATE ab 1. Mai : Covid-19 beim Klettern, Klettersteiggehen, Bergsteigen, Skitourengehen und den Hütten

Was ab 1. Mai in Österreich gilt - die neue Corona-Lockerungsverordnung.

Ab 1. Mai

  • darf man auch wieder gemeinsam in die Berge gehen, wenn man zu haushaltsfremden Personen einen Mindestabstand (siehe zum Abstand ganz unten) einhält
  • ist die gemeinsame Anfahrt im PKW mit Maske und max. 2 Personen pro Sitzreihe erlaubt
  • können Bergführer wieder arbeiten
  • sind Sportveranstaltungen bis 10 Personen erlaubt
  • dürfen Hütten/Gastronomie ab 15. Mai wieder stufenweise öffnen (Tagesgäste), Beherbergungsbetrieben ab 29. Mai, beides mit Corona-Einschränkungen.
  • Kletter- und Boulderhallen könnten voraussichtlich ab 29. Mai öffnen (Quelle BM Sport).

Quellen: COVID-19-Lockerungsverordnung (sie gilt bis 30. Juni 2020), wko.at und VÖBS 

Was heißt das für die Outdoorsportarten Klettern, Klettersteiggehen, Skitourengehen, Bergsteigen und -wandern und worauf ist zusätzlich zu achten:  

Sportklettern im Klettergarten und Bouldern

Man darf im Klettergarten klettern, wenn man zu anderen, haushaltsfremden Personen  einen Mindestabstand (siehe zum Abstand ganz unten) einhält.

Darüber hinaus gibt es keine COVID19-gesetzlichen Einschränkungen. Empfehlungen:

  1. Nicht nebeneinander in Routen klettern, sondern bei der Routenwahl auch auf – besser mehr als einen Meter – Abstand achten!
  2. Besser mind. 2- Meter Abstand zu haushaltfremden Personen halten und darunter einen Mund-Nasenschutz tragen!
  3. Hände nach dem Klettern gut waschen, ggf. desinfizieren und sich beim Klettern nicht ins Gesicht greifen!
  4. Möglichst großen Abstand zu anderen Seilschaften im Klettergarten halten!
  5. Eigenes Material verwenden! 
  6. Trotz 1-Meter Abstand, dennoch beim Sichern auf die Sicherheit achten!

Mehrseillängen-Klettertouren:

Man darf Mehrseillängen Routen klettern, wenn man zu anderen, haushaltsfremden Personen  einen Mindestabstand (siehe zum Abstand ganz unten) einhält. 

Darüber hinaus gibt es keine COVID19-gesetzlichen Einschränkungen. Empfehlungen:

  1. Keine Touren, bei denen man seinem persönlichen Limit nahe kommt!
  2. Besser mind. 2- Meter Abstand zu haushaltfremden Personen halten und darunter einen Mund-Nasenschutz tragen!
  3. Hände nach dem Klettern desinfizieren und sich davor nicht ins Gesicht (Mund, Nase, Augen) fassen!
  4. An den Standplätzen erhöhte Aufmerksamkeit auf Abstand und Sicherheit!
  5. Keine anderen Seilschaften überholen.

Klettersteig - Klettersteiggehen:

Man darf Klettersteiggehen, wenn man zu anderen, haushaltsfremden Personen  einen Mindestabstand (siehe zum Abstand ganz unten) einhält. 

Darüber hinaus gibt es keine COVID19-gesetzlichen Einschränkungen. Empfehlungen:

  1. Geschlossene Handschuhe – keine an den Fingerspitzen geöffneten – tragen und sich damit nicht ins Gesicht (Mund, Nase, Ohren) fassen!  
  2. Besser mind. 2- Meter Abstand zu haushaltfremden Personen halten und darunter einen Mund-Nasenschutz tragen!
  3. Keine Touren, bei denen man seinem persönlichen Limit nahe kommt!
  4. Abstände, auch alleine aus Sicherheitsgründen – wenn möglich mehr als den empfohlenen 2 Anker Abstand - einhalten!
  5. Überholen nur auf Absätzen, Bändern, Gehstrecken unter Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter!
  6. Vorausschauend aufsteigen, sodass man nicht auf den Vordermann aufläuft!
  7. Klettersteige nicht in Gegenrichtung begehen, oder über Klettersteige absteigen!

Gute Infos und Topo zu den über 400 Klettersteigen in Österreich findet ihr im aktuellen Klettersteigführer Österreich.  

Skitouren

Man darf Skitouren gehen, wenn man zu anderen, haushaltsfremden Personen  einen Mindestabstand (siehe zum Abstand ganz unten) einhält. 

Darüber hinaus gibt es keine COVID19-gesetzlichen Einschränkungen. Empfehlungen:

  1. Keine Touren, bei denen man seinem persönlichen Limit nahe kommt!
  2. Noch größere Vorsicht bei der Skitourenauswahl und Einschätzung der Lawinensituation.
  3. Im Gipfelbereich und auf dem Kamm die Abstände einhalten (gegebenenfalls warten bis genügend Platz ist)!


Bergsteigen und Bergwandern:

Man darf Bergsteigen, Bergwandern oder Hochtouren gehen, wenn man zu anderen, haushaltsfremden Personen  einen Mindestabstand (siehe zum Abstand ganz unten) einhält. Darüber hinaus gibt es keine COVID19-gesetzlichen Einschränkungen. Empfehlungen:

Sobald auf Hochtouren oder im schwereren Gelände gesichert werden muss, gilt das für Mehrseillängen-Routen gesagte. Auch hier nicht ans Limit gehen und die allgemein gültigen Sicherheits-Standards (auf dem Gletscher angeseilt gehen etc..) einhalten!

Zum richtigen Abstand beim Berg(sport):

  • Das Gesetz verlangt beim Betreten öffentlicher Orte im Freien einen Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen
  • Der VAVÖ (Verband Alpiner Vereine Österreichs) hat Grundregeln für den Bergsport aufgestellt und empfiehlt darin einen 2- Meter Mindestabstand, den man in Ausnahmefällen unterschreiten darf, wenn ein Mund-Nasen-Schutz verwendet wird.  Ende Mai ändert die ÖAV für seine Mitglieder diesen Abstand auf 1 Meter.
  • Das BM für Sport: "Im Freien: Alle sportlichen Aktivitäten, die keine Sportstätte benötigen, wenn der Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, eingehalten wird. Zum Beispiel: Laufen, Radfahren, Mountainbiken, Inline-Skaten, Nordic Walking, Wandern. Ein größerer Abstand wird jedoch empfohlen. (Quelle: (https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html)

Fazit bergsteigen.com: Wir empfehlen, Touren weiterhin hinsichtlich Schwierigkeit und Dauer eher konservativ zu planen, Hygiene und 1- Meter Mindestabstand möglichst einzuhalten, dabei aber insbesondere auf die eigene und die Sicherheit der anderen zu achten, und die Berge stressfrei zu genießen!

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