Die Bergrettung fordert ein Skitourenverbot bei Lawinenstufe 4 Die Bergrettung fordert ein Skitourenverbot bei Lawinenstufe 4
23 Februar 2023

Lawinenstufe 4 = Skitourenverbot

Die Bergrettung fordert ein Verbot von Skitouren und Variantenfahren bei Lawinenstufe 4

Die Osttiroler Bergrettung prescht mit einem ungewöhnlichen Vorschlag medienwirksam an die Öffentlichkeit - ein Stopp für Skitouren bei Lawinenstufe 4. Ausgelöst vom Lawinenwochenende mit 8 Toten Anfang Februar, scheint bei der Bergrettung viel diskutiert worden zu sein, anders kann man sich folgendes Statement nicht erklären. 

Der Chef der Osttiroler Bergrettung Peter Ladstätter wörtlich im ORF: "Ich fordere, dass bei Lawinenwarnstufe 4 keine Skitouren unternommen werden und keine Varianten gefahren werden. Ganz klar, bei Lawinenstufe 4 steht die Ampel auf Rot und der gesicherte Skiraum ist zu verlassen. Es sind in einem Winter ungefähr 2% der Skitage, das bedeutet einen Verzicht von 2 bis 3 Tagen auf das Skivergnügen im freien Skiraum. Das muss drinnen sein, ein Leben ist unbezahlbar und wen, muss man eine Botschaft setzen, welche für alle gleich ist."

Die ersten Stimmen dazu von den Bergführern sind da schon etwas konträrer, denn das würde heißen, dass sich auch Spezialisten einschränken zu müssen - Bergführer Franz Holzer zum ORF: "Als Bergführer bist du natürlich zweigeteilt, du kommst ja oft in Situationen, wo man nicht aus kann. Wenn du eine Rundtour machst, wenn du auf einer Hütte bist und sich in der Nacht alles geändert hat - dann musst du aus der Not auch noch ein bisschen etwas daraus machen." 

Versicherungstechnisch könnte ein gesetzliches Verbot durchaus Folgen haben: Kommt man bei einem solchen Verbot bei Lawinenstufe 4 im freien Gelände unter eine Lawine - fordert dann evtl. die Versicherung (weil man ja nicht im freien Gelände unterwegs sein darf) die Kosten für den Rettungseinsatz zurück? Wenn, wie in Tirol üblich, eine Armada an Rettungshubschraubern und Bergrettern ausrückt, kann das schnell in 5-stellige Eurobeträge gehen. Man wird sehen, inwieweit diese Diskussion von am Alpinsport Beteiligten (Bergführer, Bergrettung, Alpinpolizei, alpine Vereine) weiter verfolgt wird.


Strenge gesetzliche Vorgaben in Italien

In Italien weht für Skitourensportler aber jetzt schon ein deutlich schärferer Wind, so muss man z.B. im freien Gelände die Sicherheitsausrüstung verpflichtend mitführen - in Italien gibt es seit 1.1.22 folgende gesetzliche Vorschriften:

  • LVS-Gerät, Schaufel und Sonde sind auf Ski- und Pistentouren, Schneeschuh- oder Winterwanderungen in Gebieten mit Lawinengefahr zwingend mitzuführen
  • In Skigebieten ist ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitzuführen
  • Für Ski-, Snowboard- oder Rodelfahrer bis 18 Jahre gilt eine Helmpflicht
  • Alkoholisierte Wintersportler*innen werden ab 0,5 Promille bestraft, ab 0,8 Promille strafrechtlich verfolgt
  • Der Aufstieg auf der Piste ist sowohl für Skitourengeher als auch (Schneeschuh-)Wanderer grundsätzlich verboten. Ausnahmen: Der Betreiber der Skianlage genehmigt es, es gibt eine extra Aufstiegsspur für Skitourengeher, oder es liegt ein Notfall vor.
     

Link zum ORF-Tirol Beitrag hier: Tirol Heute vom 23.2.2023

Webtipp: 

Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer:innen

Österreichischer Bergrettungsdienst



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