Klemerbrettkopf - von Bad Fusch

Skitour
Schwer
(2)

Toureninfo

Blick in Richtung Großglockner
Diff.
Schwierigkeit 4  /  4
Ausrichtung Nord
Ausrichtung Nord
Aufstieg
Aufstieg1420 Hm
Aufstiegszeit
Aufstiegszeit 4:00 Std.
Snowboardgeeignet
Snowboardgeeignet Nein
Schneeschuhgeeignet
Schneeschuhgeeignet Nein
Kondition:
Kraft:
Erfahrung:
Landschaft:
Beste Jahreszeit:
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dec

Standort / Karte

Tourenbeschreibung

Regionen:
Gebirge:
Berg:
Klemmerbrettkogel  (2567 m)
Charakter:

Schön Skitour die durch ein gewaltiges Kar auf den Klemmerbrettkopf verläuft. Die Tour ist steil, das letzte Stück zur Scharte rechts vom Gipfel ist sehr steil. Am Schluss steigt man auf dem Grat zum höchsten Punkt. Von dort genießt man einen fantastischen Ausblick in die Glocknergruppe. Durch die nordseitige Karlage ist die Skitour ein Pulverschnee-Tipp (wenn's sonst nirgends welchen gibt).

Genaue Routenbeschreibung:

Von Bad Fusch folgt man dem Fahrweg in Richtung Embach-Grundalm, bei den ersten Wiesen aber rechts hinauf in das unten mit einige Stauden verwachsene Kar. Im Kar aufwärts, einige Steilpassagen überwinden, bis man auf ein Flachstück unterhalb des Gipfels kommt. Dort rechts zu einer Scharte, kurz vor der Scharte sehr steil. In der Scharte Skidepot und links auf dem Grat zum höchsten Punkt.

Im flachen Kar dir. vor dem Gipfel wird auch links zu einer Scharte mit Türmchen aufgestiegen. Man kommt aber von dort nicht auf den Gipfel und fährt von der Scharte wieder ab (siehe Ü-Bild).

Abfahrt wie Aufstieg

Abfahrt: 

1420 Hm

Kartenmaterial:

AV-Karte Nr. 45/1 Niedere Tauern
ÖK 154

Bemerkungen:

Der Gipfelgrat ist bei harten Schneeverhältnissen bzw. Vereisung heikel. Die Tour wird sowohl im Frühjahr und bei sicheren Schneeverhältnissen auch im Hochwinter gemacht.

Infostand: 

11.02.2011

Autor (Referenz): 

Ausgangspunkt / Anfahrt

Bilder (13)

Kommentare

20.06.2013 - 15:36

AW: Freispruch Ottenalm Unfall

Was in meinen Kopf nicht rein will ist, warum der Junge wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht kommt, wenn selbst die Hersteller nicht wissen konnten, dass ihre Klettersteigseits nicht die von ihnen versprochenenn Halbarkeitseigenschaften haben.

Wäre das Klettersteigset nicht gerissen, wäre warscheinlich nichts passiert.

Interessant wäre auch, ob es vor einen Ansprucht der Hinterbliebenen gegen die Herstellerfirma trotz offenbar fehlenden Verschuldens einen Produkthaftungsanspruch ableiten kann?

21.06.2013 - 18:24

AW: Freispruch Ottenalm Unfall

Produkthaftungsansprüche sind stets verschuldensUNabhängige Schadenersatzansprüche.

Primär gilt es einen Produktfehler, der zu Mangelfolgeschäden führte oder einen Instruktionsfehler - zB falsche Bedienungsanleitung zu finden.

In diesem strafrechtlichen Fall war höchstens relevant, ob der Beschuldigte mit einem Totalabsturz rechnen musste. Hier ist noch zwischen einem Bedienungsfehler (zB beide Karabiner nicht am Drahtseil eingehängt und deswegen abgestürzt, und dem Riss des Klettersteigsets zu unterscheiden.

Mit letzterem war nicht zu rechnen.

21.06.2013 - 12:54

AW: Freispruch Ottenalm Unfall

Ich glaube, die Tatsache, dass der KSS gerissen ist, ist nicht sehr relevant. Wenn sich der Verunfallte nur das Bein gebrochen hätte, wäre der Kollege wohl wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt worden. Der Angriffspunkt der Staatsanwaltschaft war, wenn ich das richtig verstanden habe, dass der Verunfallte über keine Erfahrung verfügt hat und so nicht gewusst hat auf was er sich einlässt.

21.06.2013 - 14:27

AW: Freispruch Ottenalm Unfall

Aus meiner Sicht hätte es nie zu einer Anklage kommen dürfen. Dass der Beklagte keine Klettersteigerfahrung hatte, nicht mit dem Seil umgehen konnte (das Seil war ein wichtiger Punkt) und keine Überredung gegeben war, hätte man schon vorher feststellen können.

Vermutlich wird der Beklagte neben dem psychischen Stress tlw. auch auf den Kosten für seinen Anwalt sitzen bleiben (ersetzt wird nach Gebührenordnung, dass reicht im Regelfall nicht).

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