Eine klassische alpine Schutzhütte, das Rifugio Torrani an der Civetta Eine klassische alpine Schutzhütte, das Rifugio Torrani an der Civetta
08 September 2021

Droht das Ende der alpinen Schutzhütten?

Ein Hüttengast über hohe Reservierungsquoten, Stornogebühren und sonstige Unannehmlichkeiten + Stellungnahme des ÖAVs

Wer seit Jahren in die Berge geht und regelmäßig auf alpinen Schutzhütten nächtigt, dem ist vielleicht aufgefallen, dass sich die Regeln auf den Hütten in letzter Zeit teilweise deutlich geändert haben. Leider sind diese Änderungen in den seltensten Fällen zum Vorteil der Gäste.

Reservierungspflicht

Noch bis vor etwa zehn Jahren war es als Einzelbergsteiger oder Kleingruppe kein Problem, spontan und ohne Reservierung auf einer alpinen Schutzhütte zu nächtigen. Man wusste, dass man tunlichst vor 18:00 Uhr auf der Hütte ankommen und sich ins Hüttenbuch eintragen sollte. Denn um 18:00 Uhr wurden die Schlafplätze vergeben. Vorrang hatten Mitglieder alpiner Vereine. Nachdem diese ihre Plätze gemäß den Eintragungen im Hüttenbuch zugewiesen bekommen hatten, wurden die Restplätze an Bergsteiger ohne alpine Vereinszugehörigkeit vergeben. War die Hütte voll, wurden Notlager vergeben. Sofern die Hütte einen Telefonanschluss oder Handyempfang hatte, konnte man natürlich auch reservieren. Die Hüttenwirte durften jedoch maximal 50 % der verfügbaren Schlafplätze reservieren. Der Rest musste für unangemeldet eintreffende Bergsteiger zur Verfügung stehen. Das war jahrzehntelang gelebte Praxis und funktionierte nach Ansicht des Autors sehr gut.

Vor knapp 15 Jahren setzte jedoch ein Wandel ein. Die alpinen Vereine änderten ihre Hüttenordnungen. Zuerst durften bis zu 75 % der verfügbaren Schlafplätze reserviert werden (beim ÖAV ab 2007, Bergauf 3/2010), mittlerweile sogar 90 %. Interessant ist, dass der Alpenverein im Jahr 2010 noch die Schutzfunktion von Schutzhütten erkannte: „Dass ein Viertel der Plätze nicht vorreserviert werden darf, hat seine Begründung darin, dass wir ja von „Schutzhütten“ sprechen, die eben auch Zufluchtsstätte im Notfall, zum Beispiel bei Wetterstürzen, sein müssen und sollen. Dieses Faktum ist auch die Legitimation für öffentliche Fördergelder und gewisse Erleichterungen bei Behördenauflagen.“ (Bergauf 3/2010). Leider scheint dieses Wissen um die Funktion von Schutzhütten mittlerweile verloren gegangen zu sein. Außerdem reicht manchen Hüttenwirten selbst die hohe Reservierungsquote von 90 % nicht mehr, wie eine Recherche ergab.

Anteil der reservierbaren Schlafplätze an den gesamten Schlafplätzen der Hütte am Beispiel der Zillertaler Alpen (Alpsonline, August 2021):

Hütte Verein Kapazität reservierbar Anteil
Furtschaglhaus DAV Berlin 65 65 100,0 %
Greizer Hütte DAV Greiz 82 82 100,0 %
Hochfeilerhütte AVS Sterzing 94 88 93,6 %
Gamshütte DAV Otterfing 38 35 92,1 %
Alpenrosenhütte privat 80 72 90,0 %
Olpererhütte DAV Neumarkt 72 60 83,3 %
Kasseler Hütte DAV Kassel 95 78 82,1 %
Geraer Hütte DAV Landshut 90 70 77,8 %
Karl-von-Edel-Hütte DAV Würzburg 80 60 75,0 %
Friesenberghaus DAV Berlin 65 47 72,3 %
Berliner Hütte DAV Berlin 177 110 62,1 %


Mit der Erhöhung der Reservierungsquote wurde 2012 (beim DAV) auch einer der wichtigsten Gründe für die Mitgliedschaft in alpinen Vereinen sang- und klanglos abgeschafft. Bis dahin gab es für Mitglieder eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe der Schlafplätze. Die Vereinsmitglieder finanzieren mit ihren Mitgliedsbeiträgen zwar weiterhin fleißig die alpinen Schutzhütten, genießen bei der Schlafplatzvergabe jedoch keinerlei Vorteile mehr gegenüber Nichtmitgliedern. Punkt 4 der nachfolgenden DAV-Vorteile gibt es leider nicht mehr: "4. Sie genießen auf den Hütten eine bevorzugte Behandlung bei der Schlafplatz-Vergabe, kostenlosen Zugang zum Selbstversorgerbereich sowie exklusiven Zugang zu den Selbstversorgerhütten."

Als der Autor im Herbst 2017 an einem Freitag in der nur etwa halb belegten Goiserer Hütte (ÖAV Bad Goisern) spontan übernachten wollte, wurde er vom Hüttenwirt richtiggehend angeschnauzt und belehrt, dass man auf einer Hütte zu reservieren habe. Spätestens da war klar, dass ein Wendepunkt erreicht war. Mit der COVID-19-Pandemie scheint die Möglichkeit für spontane Hüttennächtigungen nun endgültig Geschichte zu sein. Auf der Homepage des Alpenvereins heißt es forsch „ohne Reservierung kein Schlafplatz!“. Wie wird das eigentlich in der Praxis gehandhabt, wenn jemand kurz vor Sonnenuntergang oder mit dem drohenden Gewitter im Nacken bei einer alpinen Schutzhütte ankommt, aber blöderweise nicht reserviert hat? Zählt die schon im Wortlaut enthaltene Schutzfunktion oder die Reservierungsregel stärker?

Der Hüttenwirt des Matrashauses (ÖTK) macht auf seiner Homepage (matrashaus.at) kein Geheimnis daraus, wie er mit Bergsteigern umgeht, die es wagen, ohne Reservierung auf seine Hütte zu kommen:

Er überlebt – aber auch nicht mehr. Es gibt keinen Komfort das bedeutet:

keine Bewirtung in der Gaststube, der Notfall bleibt im Winterraum,

gegen das Verdursten gibt's Wasser aber keinen Alkohol

gegen das Verhungern gibt's Suppe aber nicht mehr

er schläft im Winterraum. Dort gibt es keine Decken. Man erfriert nicht, aber gemütlich geht anders.


Quelle: https://www.matrashaus.at/extras/faq.html

Für spontane Bergtouren bleibt somit leider immer weniger Platz. Laut Reservierungsplan z.B. für das Matrashaus (ÖTK) für September 2021 mit Stand 27. August 2021 gab es von 1. bis 26. September nur noch an zwei Tagen (So 5.9. und Do 16.9.) wenige freie Plätze. 

Anzahlungspflicht

Mit der Pflicht zur Reservierung haben immer mehr Hüttenwirte auch eine Anzahlungspflicht eingeführt. Die Höhe dieser Anzahlung beträgt meist € 10 bis € 25 pro Person und kann somit durchaus die reine Nächtigungsgebühr um das Doppelte übersteigen. Angesichts dessen, dass es angeblich Bergsteiger gegeben hat, die für jedes Wochenende mehrere Hütten reserviert haben und sich – je nach Wetter – spontan für eine entschieden haben, ohne den anderen Hütten abzusagen, ist eine Anzahlung durchaus verständlich. Nicht verständlich ist die oftmals vollzogene Vorgehensweise im Falle einer rechtzeitigen Stornierung.

Wobei sich zuerst die Frage stellt, was „rechtzeitig“ ist. Hier sind für Hotels im Tal und Schutzhütten im Hochgebirge sicherlich andere Maßstäbe anzusetzen. Während man ein Wellnesshotel im Tal durchaus des Hotels wegen bucht, wird kaum jemand auf eine alpine Schutzhütte im Hochgebirge der Hütte wegen gehen. Vielmehr ist der Grund für die Übernachtung meist eine Gipfeltour, die nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen ein Erlebnis wird und nur bei sicheren Verhältnissen durchgeführt werden sollte. Trotz großer Fortschritte in der Meteorologie kann man meist erst ein paar Tage vor der geplanten Tour abschätzen, ob die Tour möglich sein wird. Eine Stornierung etwa zwei bis drei Tage vor dem gebuchten Aufenthalt würde der Autor daher als rechtzeitig ansehen und müsste klarerweise die Rückerstattung der Anzahlung nach sich ziehen.

Während Hotels in Tallagen trotz der kundenfeindlichen österreichischen Hotelvertragsbedingungen immer öfter dazu übergehen, kulante Stornoregelungen (teilweise sogar kostenfrei bis 18 Uhr des Anreisetages) anzubieten, ist der Trend bei alpinen Schutzhütten leider genau umgekehrt. Der Autor war am völlig verregneten letzten Augustwochenende 2021 selbst davon betroffen. Während die Stornierung der Reservierung für sechs Personen drei bzw. vier Tage vor der geplanten Nächtigung auf der Martin-Busch-Hütte (DAV Berlin) problemlos möglich war, wurde die Anzahlung in der Höhe von € 150 auf der Similaunhütte (privat) ersatzlos einbehalten. Von einer ähnlich kundenfeindlichen Lösung wurde uns von einem Leser vom Münchner Haus (DAV München) berichtet. Auch dort verfiel die Anzahlung trotz rechtzeitiger Stornierung. Über das Online-Reservierungssystem konnte unser Leser erkennen, dass seine reservierten Schlafplätze freigegeben wurden und nach kurzer Zeit erneut gebucht waren. Obwohl dem Hüttenwirt durch die Stornierung somit kein finanzieller Schaden entstanden ist, hat er die Anzahlung einbehalten.

So eine Vorgehensweise ist nicht nur sehr kundenfeindlich, sondern unter Umständen auch gefährlich. Wer beispielsweise für eine vierköpfige Familie für ein Hüttenwochenende € 200 Anzahlung geleistet hat und wenn dieser Betrag nicht refundierbar ist, ist eher geneigt, bei gefährlichen Verhältnissen in die Berge zu gehen. Schließlich möchte niemand eine so hohe Anzahlung verfallen lassen. Kann das im Interesse der alpinen Vereine sein?

Für eine Nächtigung am Tuxerjoch-Haus (ÖTK) wird sogar eine eigene Buchungsgebühr verlangt, die nicht auf den Übernachtungspreis angerechnet wird. Diese Vorgehensweise kennt man sonst nur von Fluggesellschaften und unseriösen Ticketvertriebsportalen. Diese Gebühr ist „eine nicht stornierbare Rate und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.“ Dass die Buchung nicht einmal auf andere Personen übertragen werden kann, passt ins Bild und erinnert ebenfalls an die kundenfeindlichen Geschäftsbedingungen von Fluggesellschaften.

Die Buchung ist eine nicht stornierbare Rate und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Die Buchung kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.

[...]

Die Buchungsgebühr wird nicht auf die Übernachtung angerechnet. Diese ist pro Person und Buchung zu bezahlen.

Quelle: https://www.tuxerjochhaus.at/preise

Keine Decken wegen COVID-19?

Eine weitere Corona-Maßnahme der alpinen Vereine ist die Entfernung der Decken aus den Lagern der meisten Hütten. Für die Nächtigung auf der Hütte ist ein leichter Hüttenschlafsack somit nicht mehr ausreichend. Stattdessen muss ein „richtiger“ Schlafsack und auch ein Kopfkissenbezug mitgenommen werden, was das Gewicht des Rucksacks unnötig und vor allem deutlich erhöht. Diese Maßnahme scheint völlig aus der Luft gegriffen zu sein. Diverse Studien belegen, dass es „für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, derzeit keine belastbaren Belege gibt“ (Bundesinstitut für Risikobewertung, Deutschland, April 2021).

Zwang zur Halbpension / Spätes Frühstück

Obwohl die Hüttenordnungen der meisten Sektionen der alpinen Vereine es den Gästen freistellen, ob sie Verpflegung konsumieren möchten, gehen einige Hüttenwirte dazu über, den Nächtigungsgästen eine Halbpension aufzuzwingen oder Alternativen (z. B. nur Abendmenü) nur sehr widerwillig anzubieten. Beispielsweise ist auf der Ulmer Hütte (DAV Ulm) die Nächtigung im Winter nur mit Halbpension möglich, wobei das Frühstück erst ab 8:00 Uhr angeboten wird. Aufgrund der meist langen Schlange am Frühstücksbuffet schafft man es kaum vor 9:00 Uhr aus der Hütte. Auf der Lienzer Hütte (ÖAV Lienz) ist die Nächtigung auch im Sommer nur mit Halbpension möglich (Stand 2015). Während die Ulmer Hütte diese Einschränkung auf der Homepage veröffentlicht hat, erfährt man das auf der Lienzer Hütte erst bei der Ankunft.

Da die Hüttenwirte mit der reinen Nächtigung (fast) nichts verdienen, scheint es, dass manche Hüttenwirte versuchen, auf anderen Wegen zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Eine dem Nächtigungsgast aufgezwungene Halbpension bietet sich dafür natürlich an. In so einem Fall sollte dann aber zumindest das Frühstück ausreichend früh angeboten und der Zwang zur Halbpension klar vorab kommuniziert werden.

Leider gibt es selbst auf vielen Hochgebirgshütten das Frühstück erst sehr spät. 7:00 Uhr ist leider die oft übliche Zeit. Vor 7:30 Uhr schafft es so niemand aus der Hütte. Gerade bei gewitteranfälligen Wetterlagen wie im Sommer 2021 kann das für viele Touren gefährlich spät sein. Anstatt den im Frühsommer bereits um 5:00 Uhr beginnenden Tag nutzen zu können, muss man die oft schönste Zeit des Tages abwarten, bis es der Hüttenwirt aus den Federn geschafft hat. Wer glaubt, dass ein „Thermosfrühstück“ die Lösung ist, wir leider auch immer wieder eines Besseren belehrt. Unsere Leser berichteten uns, dass beispielsweise am Westfalenhaus (DAV Münster) und auf der Pforzheimer Hütte (DAV Pforzheim) auf das bezahlte Thermosfrühstück vergessen wurde. Glücklicherweise gibt es aber auch positive Ausnahmen mit Frühstück ab zumindest 6:00 Uhr oder noch früher.

Kuriositäten

Um im Winter in der Ulmer Hütte (DAV Ulm) übernachten zu dürfen, muss man im Besitz eines gültigen Skipasses der Arlberger Bergbahnen sein. Der Hüttenwirt droht auf seiner Homepage „Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir gehalten sind, Hausgäste ohne gültigen Skipass ausnahmslos den Arlberger Bergbahnen zu melden.“ Der DAV erklärt in seinem Leitbild „Bergsport und Bergsteigen bieten ein faszinierendes Spektrum von Aktivitäten. […] Wesentliche Disziplinen sind das Wandern, Tourengehen, Klettern, Skibergsteigen und Mountainbiken.“ Wie passt das damit zusammen, dass Skibergsteiger auf der Ulmer Hütte (eine Schutzhütte der Kategorie II) nicht willkommen sind?

Die von einigen Hüttenwirten eingeführten Handyladegebühren wurden von uns schon 2017 kritisiert. Siehe unseren Artikel.

Fazit

Der ursprüngliche Zweck der alpinen Schutzhütten war, Bergsteigern bei Schlechtwetter Unterschlupf zu bieten. Die neuen hotelähnlichen Bewirtschaftungspraktiken sind aus Pächter- und Betreibersicht durchaus verständlich, decken aber nicht mehr die Bedürfnisse der Bergsteiger und Bergwanderer. Viele alpine Hütten haben den eigentlichen Schutzhüttencharakter verloren. Damit könnte aber auch ein Argument für die Mitgliedschaft bei alpinen Vereinen, für den Entfall der Kurtaxe, die Ausnahme bei der Gewerbeberechtigung und den Genuss entsprechender Förderungen fallen. Am Ende bleibt ein unzufriedener Gast.

Text: Dieter Wissekal


Stellungnahme des ÖAV: 

In seinen 231 Alpenvereinshütten beherbergen der Österreichische Alpenverein und die Pächter*innen seiner Hütten Jahr für Jahr tausende Bergsteiger*innen. Jeder Gast ist wichtiger Bestandteil im geselligen Zusammenkommen von gleichgesinnten Bergliebenden. Auf hochgelegenen Hütten geben die Wirt*innen unter schwierigsten Bedingungen tagtäglich ihr Bestes, um logistischen Herausforderungen gerecht zu werden und nicht zuletzt auch die Schutzfunktion zu erfüllen.

Der durchschnittliche Arbeitstag unserer Hüttenwirt*innen beginnt bereits gegen 4.00 Uhr morgens und endet erst ein paar Stunden, nachdem die letzten Gäste zur Nachtruhe gegangen sind. Schlaf ist vorprogrammierte Mangelware, genauso wie ausreichend Platz und jedes Lebensmittel. Je nach Bedingungen steigt bzw. sinkt die Zahl der Besucher*innen rasant. Zur besseren Planung, Kalkulation und nachhaltigen Lebensmittelversorgung haben einige Hütten vor wenigen Jahren ein Reservierungssystem eingeführt.

Die Priorität des Österreichischen Alpenvereins war es stets, trotz strenger Covid-19-Auflagen die Hüttentore geöffnet zu halten und den Stellenwert von AV-Mitgliedern zu bewahren. Trotzdem sind gewisse Maßnahmen unerlässlich. Zu ihrer eigenen Sicherheit bringen Gäste ihren Schlafsack und Kopfkissenüberzug mit. Die Abstandsregel reduziert die Anzahl der Schlafplätze in den Schutzhütten drastisch. Ein Platzreservierungssystem ist daher die einzige Lösung, um einen sicheren Aufenthalt zu gewährleisten.

Wir als Alpenverein sehen beim Blick hinter die Kulissen die fordernden Arbeitsbedingungen unserer Wirtsleute. Durch die derzeitige Ausnahmesituation sind die ohnehin hohen Anforderungen an das Personal bestimmt nicht weniger geworden, ganz im Gegenteil. Wenn wir uns etwas wünschen dürfen, dann wäre dies eine ehrliche Anerkennung und ein angebrachtes Verständnis für die besondere Situation am Berg.


Anmerkung des Autors dazu: Natürlich hat Corona auch die Betreiber und Hüttenwirtinnen getroffen, der Bergsommer 2020 war aber dank der vielen heimischen Gäste im Vergleich zur Hotelerie anscheinend gar nicht so schlecht. Die in meinem Beitrag beschriebene Entwicklung betrifft die letzten Jahre und ist aus meiner Sicht kein reines Corona-Problem. Ich würde mich freuen, wenn Bergsteiger wieder kurzfristig, d.h. bei Schönwetter, Mehrtagestouren mit Hüttenbesuch durchführungen können, gerne auch mit kurzfristiger Vorankündigung.  

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