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28 Februar 2022

Verbotsschilder in den Bergen – welche sollte man ernst nehmen

Untertitel Betreten, Klettern, Wandern, Skitourengehen und Zelten verboten. Muss man alle Schilder in den Bergen befolgen und, wann sollte man es unbedingt tun.

In den Bergen gibt es prinzipiell nur zwei Richtungen – nach oben und nach unten. Dennoch begegnen uns beim Wandern, Skifahren, Bergsteigen oder Tourengehen immer wieder Verbotsschilder und Warnhinweise. Hartgesottene Bergfexe spielen nicht nur häufig mit dem Gedanken, Verbote zu ignorieren, sondern tun dies manchmal sogar wirklich. Das kann massive – mitunter sogar lebensgefährliche – Folgen haben. Doch was bedeuten solche Verbotszeichen in den Bergen überhaupt und warum ist es so wichtig, sie zu befolgen?

Achtung Lawinengefahr!

Dieses Schild ist allen Wintersportlern bekannt und steht an jedem steileren Pistenrand. Bergwacht und Liftbetreiber wissen in der Regel sehr genau, an welchen Stellen die Lawinengefahr erhöht ist. Wer die Piste verlässt, geht also nicht nur das Risiko ein, eine Lawine auszulösen, sondern riskiert außerdem, verschüttet zu werden und andere zu gefährden. Dennoch haben diese Schilder lediglich Hinweis-Charakter, da man das Betreten der Natur, auch abseits der Piste nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch wirklich verbieten kann.

Man befindet sich aber beim Verlassen der Piste im sogenannten alpinen Gelände und sollte für einen Powderrun abseits der Piste, wie bei Skitouren vorab genau die Lawinensituation checken und LVS, Schaufel, Sonde und eventuell auch einen Lawinenrucksack mitführen.

Löst man dann dennoch eine Lawine aus, so kann das richtig teuer werden, wenn andere zu Schaden kommen. Auch sollte man in jedem Fall – d.h. auch wenn aus subjektiver Sicht niemand verschüttet wurde – die Bergrettung anrufen und den Lawinenabgang melden.

Der Schritt vom Wege

Oft finden sich an Wanderwegen Schilder, dass man den Weg hier nicht verlassen darf. Oder dass der Weg oder Klettersteig gesperrt ist. Da im Wald und Ödland darüber die Wegefreiheit gilt, haben diese Schilder keinen normativen Charakter, es sei den, es handelt sich um behördliche Weg- bzw. Steigsperren, denn auch im Sommer gilt die Wegefreiheit. Grundsätzlich habe die von den Wegerhaltern angebrachten Schilder aber in der Regel einen Sinn. Sie weisen auf Gefahren wie beispielsweise auf ein erhöhtes Risiko für Alpinunfälle hin, oder ersuchen, Abkürzungen zu vermeiden, damit hier die Natur nicht unnötig geschädigt wird.

Forstwirtschaftliches Sperrgebiet

Diese Schilder sind – wenn sie temporär sind und die Zeitraum drauf steht – einzuhalten. Hier darf man dann wirklich nicht mehr weiter gehen. Hintergrund dieses Verbots sind oft Forstarbeiten und Wildruhezonen.

Zelten verboten

Es gibt doch nicht Schöneres als morgens direkt aus dem Schlafsack den Sonnenaufgang in den Bergen anzusehen. In Österreich ist das Zelten im Wald verboten und Ödland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern und Italien ist Zelten und Campen. verboten. Als Zelten gilt ein geplantes Übernachten im Freien,egal ob im im Zelt oder im Biwaksack. Das „alpine Biwakieren“, genauer das ungeplante Notbiwak in den Bergen ist natürlich erlaubt.


Klettern verboten!

Ein heikles Thema ist das in den letzten Jahren so boomende Klettern. Es findet ja immer auf fremden Grund statt. Grundeigentümer, Jäger und Förster fühlen sich durch die kletternden Massen – durchaus manchmal zu Recht – gestört. Da hängt dann man schnell mal ein Schild „Klettern verboten!“ an der Wand. Grundsätzlich fällt Klettern unter die Wegefreiheit bzw. das freie Betretungsrecht der Natur. Das heißt, man kann es – abgesehen von gesetzlich besonders geschützten Gebieten wie z.B. Biosphärenparks gar nicht verbieten. Anders verhält sich die Sache aber mit dem Einrichten von Kletterrouten, hier gelten einzelne Mehrseillängen-Routen als erlaubt, das Einrichten von ganzen Klettergärten ist aber verboten (auch ohne Schild).


Generell gilt für Verbotsschilder in den Bergen, dass man der auch oft darauf festgehaltenen Begründung des Verbots hohe Aufmerksamkeit schenken sollte, denn auch wenn man das Klettern an dieser Wand eigentlich nicht verbieten kann, so ist der Hinweis auf die drohende Steinschlaggefahr vielleicht lebensrettend. Gleiches gilt für das Verlassen des Weges, der Piste etc. Einfach wohlwollend und mit einem gesunden Menschenverstand den Verbotsschildern begegnen und sich immer bewusst sein, dass man in den Bergen abseits der Zivilisation ist und hier auch alpine Gefahren lauern können.



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