21 November 2013

Skitourengeher gegen Zugspitzbahn 2 zu 0

Auch der Verwaltungsgerichtshof gibt den Skitourengehern in Zusammenhang mit der Pistenbenützung Recht.

Rückblick: Die Zugspitzbahn sperrte div. Pisten für Skitourengeher und wollte, dass die Sportler nur noch auf einer Piste bergwärts gehen. Auf den gesperrten Pisten war das Skitourengehen bergwärts zwischen 8:30 bis zum Ende des Skibetriebes (spätestens 18:00 Uhr) verboten.

Gegen diese Sperre zog ein um die 30 Jahre alter Skitourengeher – ein Förster – vor Gericht und gewann die erste Instanz gegen die Zugspitzbahn. Er pochte auf das von der bayerischen Verfassung garantierte Recht auf freien Naturgenuss. Die Zugspitzbahn legte gegen dieses Urteil beim Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München Berufung ein. Die Berufung wurde am 21.11.2013 verworfen - der Skitourengeher bekam erneut recht (Urteilsbegründung steht noch aus).

So richtig Freude kommt bei den Skitourengehern aber immer noch nicht auf, denn eine sofort vollziehbare sicherheitsrechtliche Anordnung des Marktes Garmisch-Partenkirchen sperrt für aufsteigende Tourengeher die Skiabfahrten in der Zeit von 7 Uhr (Olympiaabfahrt von 10 Uhr) bis zum Ende der letzten Kontrollabfahrt, längstens bis 18 Uhr. Gegen diese Entscheidung wurde erneut geklagt, das Ergebniss dieses Verfahrens ist noch ausständig.

In welcher Form und ob überhaupt die Pisten jetzt von Tourengehern wieder benutzt werden dürfen scheint rechtlich noch nicht ganz abgeklärt zu sein. Vermutlich wird noch einige Zeit vergehen, bis da 100% Klarheit herrscht. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, der Winter und die aufstiegshungrigen Skitourengeher sind aber schon da.



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